Kann man eine gelöschte (durchgestrichene) Eintragung im Grundbuch ganz entfernen lassen?
Wegen unserer Unachtsamkeit hatte die Bausparkasse den Vermerk "Anordnung zur Zwangsversteigerung" im Grundbuch eintragen lassen. Auf Grund unseres sofortigen Zahlungsausgleichs wurde die Eintragung zwar gelöscht d.h. durchgestrichen, ist aber noch weiterhin lesbar.
Bei Gesprächen mit Banken z.B. zu einer Umschuldung erweist sich diese noch lesbare Eintragung als k.o.-Kriterium, nichts geht mehr. In letzter Konsequenz könnte diese Eintragung bewirken, daß ich vom Selbständigen in Hartz 4 stürze.
Wie ist es möglich zu erreichen, daß diese Eintragung gänzlich aus dem Grundbuchblatt herausgenommen wird?