Antwort
Theoretisch grundsätzlich mal ja, wenn man dem Finanzamt eine Notwendigkeit glaubhaft machen kann. Dann kannst Du auch ein älteres Fahrzeug betrieblich geltend machen. Mir stellt sich allerdings die Sinnfrage. Weshalb eine alte Kiste mit 1% vom BLP mit Fleiß versteuern, wenn quasi fast keine AfA mehr geltend gemacht werden kann und es auch keine echte Notwendigkeit dafür gibt? Verdienst Du zuviel Geld und zahlst gerne Steuern?