Einmalige Nachzahlung gestundeter Studiengebühren - wie steuerlich absetzbar?
Hallo zusammen,
ich habe von 2008 bis 2011 meinen Bachelor gemacht, und von 2011 bis 2014 meinen Master. Seit 2014 arbeite ich in Vollzeit.
Die während meines Studiums von 2009 bis 2012 angefallenen Studiengebühren in Höhe von 3000,- € habe ich stunden lassen und erst 2016 komplett zurückgezahlt.
Ich möchte die zurückgezahlten Studiengebühren in der Einkommensteuererklärung 2016 steuerlich absetzen. Kann ich das für die gesamte Rückzahlung machen? Handelt es sich dabei um Werbungskosten oder um Sonderausgaben?
Danke & viele Grüße!
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