Ja, die KfW sieht eine solche Tilgung sogar in ihren Verträgen vor: "Sie haben die Möglichkeit, diesen Tilgungsplan zu akzeptieren oder Ihren Bedürfnissen anzupassen, indem Sie die Höhe der Raten und damit die Tilgungsdauer ändern"
Nö, du hast völlig Recht. Angebot und Nachfrage beeinflussen den Preis. Der Zins ist hierbei nur das ausschlaggebende Kriterium für die Bewertung und Zahlungsbereitschaft. Genau wie bei Aktien (bei welchen der Kurs ebenfalls ausschließlich durch Angebot und Nachfrage entsteht) ändert sich der Kurs ebenfalls wenn Bilanzzahlen veröffentlicht werden, weil sich dann Erwartungen und Zahlungsbereitschaft der Anleger ändert. So ist es genau gleich bei Anleihen und dem Zins.
Wie der Makler bezahlt wird, ist im Vertrag geregelt und kann zwischen dem Makler und seinem Auftraggeber vereinbart werden. Wenn schon ein Vertrag besteht und die Bedingungen so sind wie du sie beschrieben hast, so werdet ihr wohl nicht drum herum kommen, den Makler bezahlen zu müssen. Normalerweise sollten Makler nur bezahlt werden, wenn sie auch die Immobilie vermittelt haben. Wie es sich bei dir anhört, hat der Makler hier ein ganz gutes Geschäft gemacht.