Hallo zusammen,
meine Schwiegermutter (verwitwet) hat für unseren Sohn (ihren Enkel) bei seiner Geburt ein Sparbuch angelegt und zahlt dort zu besonderen Gelegenheiten etwas Geld ein, das Sparbuch liegt bei ihr zuhause, wir wissen auch wo. So weit so gut. Allerdings ist sie die Kontoinhaberin - mit dem Vermerk auf den Namen unseres Sohnes, denn die Bankangestellte hat ihr wohl gesagt, das würde ausreichen, damit ihm das Sparguthaben gehört, d. h. unser Sohn (oder wir als gesetzliche Vertreter) würden so bei Vorlage des Sparbuchs Geld abheben können.
Ich bin da anderer Meinung: da sie ja Kontoinhaberin ist, kann weder unser Sohn noch wir Geld abheben, ist meine Annahme korrekt ?
Was passiert, wenn meine Schwiegermutter z.B. ein Pflegefall wird und Vermögen offen gelegt werden muss, um Pflegekosten zu decken ? Dann ist dieses Sparbuch doch praktisch ihr Vermögen, oder ? Und was bei Tod meiner Schwiegermutter ? Dann geht das Sparbuch doch in ihr Gesamt-Erbe über, d. h. mein Mann und mein Schwager würden es anteilig erhalten, richtig ?
Schon mal ganz herzlichen Dank für Eure Antworten!