Dazu habe ich folgendes gefunden: AG München, 30.7.08, 144 C 16208/08 - Tanken ohne zu bezahlen
AG München, Urteil vom 30.07.2008 - 144 C 16208/08
Überlässt jemand sein Auto einem Dritten, der dieses an einer Tankstelle betankt und ohne zu zahlen wegfährt, führt dies nicht zu einem Auskunftsanspruch über die Person des Dritten gegenüber dem Eigentümer des Autos. Ein solcher Anspruch ergibt sich weder aus einem Vertragsverhältnis, denn der Eigentümer hat nicht selbst getankt, noch aus einem deliktischen Verhalten, denn der Eigentümer hat nicht selbst betrogen und auch den Fahrer nicht angewiesen, ohne Bezahlung wegzufahren...