Stelle den Vertrag besser beitragsfrei und hör auf, dort einzuzahlen. Denn bei einer Kündigung machst du Verluste und musst auch, soweit ich weiß, die bereits erhaltene Förderung zurückgeben.
Der Studentenstatus ist für junge Mütter nicht schlecht. Es gibt je nach deinem Alter Kindergeld für dich selbst und für das Kind. Und falls du Studiengebühren bezahlen müsstest, fallen die durch das Kind weg.
Am sichersten ist es wahrscheinlich, wenn du zwei Karten dabei hast, von denen eine eine normale Kreditkarte ist. Dann bist du auf der sicheren Seite, wenn die andere Karte mal nicht akzeptiert wird. Eine Kombination der Karten ist eher ungewöhnlich, deshalb denke ich, dass viele Stellen die Karte nicht kennen.
Ich würde es so sehen, dass der Vermieter mit dem Nachmieter einen neuen Vertrag abschließt. Wenn er dort wieder eine Mindestmietdauer abshcließt, dann kann diese so lange dauern, wie es der Vermieter gerne hätte. Deine Mietzeit wird dort eher keine Rolle spielen.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, willst du jetzt in einen Wohnriester einzahlen und mit diesem dann einen bereits bestehenden Kredit zurückzahlen. Das ist nur möglich, wenn die zu finanzierende Immobilie nach 2008 gekauft wurde. Ansonsten kann man nur auf ein gefördertes Darlehen umsteigen, wenn das alte bereits ausgelaufen ist.
Ich würde erst überprüfen, ob das Geld abgebucht wurde. Wenn ja, bei der Bank melden und den Fall schildern. Die können dann nachvollziehen, was passiert ist, und buchen dein Geld zurück.
Ich sehe dabei die Frage erst darin, ob der Schuldner zahlen muss oder nicht. Habt ihr das Abkommen schriftlich vereinbart? Besteht ein Vertrag? Wenn der Schuldner zahlungspflichtig ist und er sagt, dass er nicht zahlen wird, dann kommt er wahrscheinlich in Verzug. Ich würde mich aber, wenn die Summe hoch ist, an einen Anwalt wenden.
Es gibt Sparbücher, die bestimmte Beschränkungen haben. Das heißt, die Bank ruft deine Eltern an, ob sie mit der Abhebung einverstanden sind. Manchmal gibt es aber auch Sparbücher ohne Beschränkung, bei dem du dann einfach abheben kannst. Du hast 2 Möglichkeiten. Entweder noch einmal überlegen, ob das Geschenk nun sinnvoll ist oder nicht oder vielleicht doch zu teuer oder zur Bank hingehen und ausprobieren.
Meinst du Hartz 4 oder ALG1? ich weiß von einer Bekannten, die das mal gemacht hat, dass sie ihren Hartz 4 Satz um 100 Euro verbessern konnte.
Du hast recht, ich würde mich an deiner Stelle auch ärgern. Aber ich fürchte, dass du nicht viel machen kannst. Der Retourschein wurde dir ja ausgestellt. Du könntest jedoch einmal die Verbraucherzentrale informieren und dich dort beschweren.
Ich würde dir auch davon abraten. Auf den Handys ist ein Jahr Garantie und falls sie geklaut werden oder man es fallen lässt, dann müssen erstmal die Auflagen erfüllt sein, dass die Versicherung tatsächlich zahlt.