Stelle den Vertrag besser beitragsfrei und hör auf, dort einzuzahlen. Denn bei einer Kündigung machst du Verluste und musst auch, soweit ich weiß, die bereits erhaltene Förderung zurückgeben.

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Schwangerschaft, kein Hartz IV- was steht mir zu?

Hallo, ich hoffe, dass hier vielleicht jemand Rat weiß... Ich befinde mich derzeit in einer etwas schwierigen Situation und wüsste gar nicht, zu welcher Beratungsstelle ich mit meinen Fragen gehen sollte. Ich habe im Sommer mein Abi nachgeholt und hatte damit gerechnet, zum Wintersemester mit meinem Psychologiestudium anfangen zu können. Habe mich also an drei Unis beworben von denen ich bis Mitte August eine Ab- bzw. Zusage erwarte. Jetzt bin ich in der Zwischenzeit ungeplant schwanger geworden und inzwischen im 5. Monat. Hinsichtlich unserer finanziellen Situation lohnt es sich überhaupt nicht Hartz IV zu beantragen, da mein Freund gerade so viel verdient, dass ich nichts bekommen würde und wir zusammenleben, daher also eine Bedarfsgemeinschaft sind. Da wir dem Amt also für nichts und wieder nichts unsere gesamte finanzielle Situation aufschlüsseln und wahrscheinlich in regelmäßigen Abständen dort vorstellig werden müssten, haben wir uns dagegen entschieden Hartz IV zu beantragen. Meiner Krankenkasse habe ich meien Statuswechsel noch gar nicht mitgeteilt, da ich von einem gleitenden Übergang in den Studentenstatus ausgegangen bin. Jetzt meine Fragen:

  • Gibt es außer dem Kindergeld Leistungen, die ich beantragen kann, um etwas besser über die Runden zu kommen wenn bzw. bevor das Kind da ist?
  • Muss ich mich jetzt freiwillig versichern (was vermutlich sehr teuer wäre) oder könnte
    ich falls mich eine Uni annimmt ein Studium antreten und direkt für ein Jahr aussetzen nur um den entsprechenden Status zu haben?

Ich wär auch über einen Tipp zu allgemeineren Anlaufstellen für solche Fragen dankbar! Vielen Dank im Voraus! Jane

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Der Studentenstatus ist für junge Mütter nicht schlecht. Es gibt je nach deinem Alter Kindergeld für dich selbst und für das Kind. Und falls du Studiengebühren bezahlen müsstest, fallen die durch das Kind weg.

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Am sichersten ist es wahrscheinlich, wenn du zwei Karten dabei hast, von denen eine eine normale Kreditkarte ist. Dann bist du auf der sicheren Seite, wenn die andere Karte mal nicht akzeptiert wird. Eine Kombination der Karten ist eher ungewöhnlich, deshalb denke ich, dass viele Stellen die Karte nicht kennen.

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Ich würde es so sehen, dass der Vermieter mit dem Nachmieter einen neuen Vertrag abschließt. Wenn er dort wieder eine Mindestmietdauer abshcließt, dann kann diese so lange dauern, wie es der Vermieter gerne hätte. Deine Mietzeit wird dort eher keine Rolle spielen.

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Wenn ich dich richtig verstanden habe, willst du jetzt in einen Wohnriester einzahlen und mit diesem dann einen bereits bestehenden Kredit zurückzahlen. Das ist nur möglich, wenn die zu finanzierende Immobilie nach 2008 gekauft wurde. Ansonsten kann man nur auf ein gefördertes Darlehen umsteigen, wenn das alte bereits ausgelaufen ist.

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Ich würde erst überprüfen, ob das Geld abgebucht wurde. Wenn ja, bei der Bank melden und den Fall schildern. Die können dann nachvollziehen, was passiert ist, und buchen dein Geld zurück.

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Ich sehe dabei die Frage erst darin, ob der Schuldner zahlen muss oder nicht. Habt ihr das Abkommen schriftlich vereinbart? Besteht ein Vertrag? Wenn der Schuldner zahlungspflichtig ist und er sagt, dass er nicht zahlen wird, dann kommt er wahrscheinlich in Verzug. Ich würde mich aber, wenn die Summe hoch ist, an einen Anwalt wenden.

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Es gibt Sparbücher, die bestimmte Beschränkungen haben. Das heißt, die Bank ruft deine Eltern an, ob sie mit der Abhebung einverstanden sind. Manchmal gibt es aber auch Sparbücher ohne Beschränkung, bei dem du dann einfach abheben kannst. Du hast 2 Möglichkeiten. Entweder noch einmal überlegen, ob das Geschenk nun sinnvoll ist oder nicht oder vielleicht doch zu teuer oder zur Bank hingehen und ausprobieren.

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Du hast recht, ich würde mich an deiner Stelle auch ärgern. Aber ich fürchte, dass du nicht viel machen kannst. Der Retourschein wurde dir ja ausgestellt. Du könntest jedoch einmal die Verbraucherzentrale informieren und dich dort beschweren.

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Ich würde dir auch davon abraten. Auf den Handys ist ein Jahr Garantie und falls sie geklaut werden oder man es fallen lässt, dann müssen erstmal die Auflagen erfüllt sein, dass die Versicherung tatsächlich zahlt.

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