Zu Connery79: Da hättest Du fast bei jedem Anbieter Probleme gehabt, selbst wenn die Klausel "Fahrraddiebstahl" eingeschlossen worden wäre. Fand der Teilediebstahl nämlich zwischen 22.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr morgens (Nachtzeitklausel) statt, muss ein Einbruch in die geschlossenen Räumlichkeiten nachweisbar sein. Ist dies nicht der Fall, leistet der Versicherer nicht. Hast Du die Fahrraddiebstahlklausel erst gar nicht eingeschlossen, wird auch bei Tag nichts erstattet. In der normalen Hausratversicherung (ohne Fahrraddiebstahlklausel) wird das Fahrrad oder Teile davon nämlich nur im Rahmen eines Einbruches ersetzt. Es ist auch klar, warum diese Nachweise erforderlich sind: Ansonsten könnte ja jeder einfach defekte Teile abschrauben und behaupten sie sind gestohlen worden. Nur wenige Anbieter verzichten auf die Nachtzeitklausel bei der Fahrraddiebstahlklasuel, zum Beispiel die InterRisk im Tairf XXL. Hier werden jedoch bei einem nächtlichen Fahrraddiebstahl verringerte Leistungen erbracht. Ergo: Erst mal rechtlich schlau machen, bevor man über die Versicherung motzt.
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