Antwort
Danke für die vielen Antworten bis hierher.
Der Verlustvortrag wurde festgestellt. Das aber auch erst nachdem ich letztes Jahr Widerspruch eingelegt habe. Es steht aber so nun im Bescheid.
Im kürzlich übersendeten Bescheid findet der Verlustvortrag aber keine Erwähnung und wurde nicht berücksichtigt.
Der Verlust entstand durch Werbungskosten für ein Zweitstudium. Nach meinem Abschluss bin ich einem Job nachgegangen für den das Studium relevant war.
Meine Frage ist, ob der Verlust nun verfallen kann, wenn er mit dem besagten Bescheid nicht berücksichtigt wurde. Ich habe keine Eile damit und kann auch gut damit leben, wenn er erst mit der nächsten Steuererklärung berücksichtigt wird. Verfallen lassen will ich ihn natürlich nicht. ;)