Hallo,

ich brauche bitte dringend Hilfe.

Ich habe schriftlich ein Wohnungsangebot von einer Wohnungsgenossenschaft bekommen.

Nach der Besichtigung sollte ich mich unverzüglich melden, was ich auch tat. Auf dem zugeschickten Formular stand als wichtiger Hinweis, ich soll bei der Besichtigung nur die Räume und Aufteilung der Wohnung beurteilen.

Zwei Tage später war ich persönlich in den Geschäftsräumen der Genossenschaft.

Die Wohnungsvermittlerin fragte mich, gefällt Ihnen die Wohnung, was ich bejahte. Dann forderte sie mich auf, auf einem Blatt für Wohnungsinteressenten ein entsprechendens Kreuz zu machen: das Wohnungsangebot wird angenommen / nicht angenommen.Danach sollte ich noch unterschrieben, was ich auch tat.

Gilt dies schon als Vertrag?

Freundliche Grüße Romy