Sehr geehrte Experten/Expertinnen,

Wenn ich im Dezember 2023 ein Gerät für 2000 € gekauft und es dann nächstes Jahr am 12 Januar 2024 zurückgegeben habe.

Gilt dieser Betrag von 2.000 € als Einkommen für 2023 oder 2024?

Ich bin Freiberufler, verwende die EÜR-Methode und berechne Mehrwertsteuer.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.