Abrechnung der Rückgabe des Kaufs im folgenden Jahr?
Sehr geehrte Experten/Expertinnen,
Wenn ich im Dezember 2023 ein Gerät für 2000 € gekauft und es dann nächstes Jahr am 12 Januar 2024 zurückgegeben habe.
Gilt dieser Betrag von 2.000 € als Einkommen für 2023 oder 2024?
Ich bin Freiberufler, verwende die EÜR-Methode und berechne Mehrwertsteuer.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
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