Antwort
Gewinne aus solchen Fernsehsendungen müssen nur versteuert werden, wenn man sich zu einer längeren Gegenleistung, wie zB einer ganzen Staffel (zB BigBrother) verpflichtet hat. Solche einmaligen Geschichten wie Schlag den Raab oder auch Wer wird Millionär? müssen nicht versteuert werden, siehe auch hier: http://www.focus.de/finanzen/steuern/fernsehshows-finanzamt-kassiert-mit_aid_305856.html