Das Weihnachtsgeld ist meistens eine Sonderleistung des Arbeitgebers. Wenn die Zahlung nicht vertraglich vereinbart wurde darf er das Weihnachtsgeld streichen. Wenn das aber im Vertrag steht muss er zahlen!

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Wie es aussieht werden die Studiengebühren zum WiSe 2014 abgeschafft. Daher denke ich du kannst dich ruhig dort bewerben wenn es soweit ist.

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Hier findest du ein Übersicht zum Thema Mietkaution. Du könntest zum Beispiel den Kautionsbetrag auf ein Sparkonto einzahlen und dieses verpfänden.

https://kautionsfrei.de/mietkaution

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Ich denke nicht, dass sich da etwas machen lässt. Wenn du das nicht von Anfang an richtig angibst und immer wieder etwas anderes erzählst und neue Personen hinzuziehst wirkt das immer unglaubwürdiger. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherung sich auf so etwas einlässt. Ich denke den Schaden wirst du selbst tragen müssen.

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Es gibt einen Bafög-Rechner im Internet. Dort musst du alle nötigen Informationen eintragen und kannst anschließend sehen ob und wie viel Bafög dir in etwa zusteht. Da du allerdings zuhause wohnst und deine Eltern gut verdienen wirst du wahrscheinlich keinen Anspruch haben.

http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/

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Je niedriger die Zinsen desto weniger musst du dazu Zahlen wenn du ein Darlehen aufnimmst. Also kannst du das Darlehen ruhig über einen längeren Zeitraum tilgen. Je höher die Zinsen desto mehr musst du dazu Zahlen. Also macht es bei hohen Zinsen nur Sinn die Restschuld so schnell wie möglich zu verringern. Deshalb sollte man bei hohen Zinsen eine hohe Tilgungsrate wählen.

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Das macht meiner Meinung nur Sinn, wenn man zuviel Schwarzgeld in bar zuhause rumliegen hat. Mehr Infos zu dem Thema findest Du hier: http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article114312277/Barzahlen-de-online-kaufen-offline-zahlen.html

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Nach der StVO ist es korrekt, zumindest wenn der Motor an war...

StVO, § 23, 1a: "(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."

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meine Meinung:

Da auch viele russische Neureiche ihr Gueld in das zuvorkommende Bankensystem auf Zypern transferiert haben und dadurch von einem risikofreudigen System profitiert haben, finde ich es zumindest nicht grundsätzlich schlecht. Man müsste aber zwingend einen Freibetrag i.H.v. zB 30.000 Euro berücksichtigen, damit die kleinen Sparer nicht unverhältnismäßig belastet werden...

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Gewinne aus solchen Fernsehsendungen müssen nur versteuert werden, wenn man sich zu einer längeren Gegenleistung, wie zB einer ganzen Staffel (zB BigBrother) verpflichtet hat. Solche einmaligen Geschichten wie Schlag den Raab oder auch Wer wird Millionär? müssen nicht versteuert werden, siehe auch hier: http://www.focus.de/finanzen/steuern/fernsehshows-finanzamt-kassiert-mit_aid_305856.html

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