Wenn also jemand um 21.30 mit einem Bagger ein Haus abreißt muss man das dulden.
Da bin ich mir ehrlich gesagt nicht so sicher. Zum Beispiel gelten für Laubbläser und Rasenmäher auch striktere Regeln. Die dürfen von 7-9 morgens und 17-20 Uhr auch nicht eingesetzt werden. Zudem haben verschiedene Bundesländer verschiedene Gesetze. (Quelle: http://www.architektur-welt.de/nachbarschaftsrecht-larm-ist-streitursache-nummer-eins/)
Was den Partylärm betrifft, ist dies, wie bereits erwähnt, in der Hausordnung festgehalten. Neben der Mittagsruhe die bis 15 Uhr andauert, ist gegen "gelegentliches" Feiern nichts zu sagen. Ab wann etwas nicht mehr "gelegentlich" ist, ist eher Auslegungssache.
Als erstes würde ich tatsächlich erstmal mit dem Vermieter reden - wenn das nicht hilft den Experten nach Rat fragen und auf den Winter hoffen ;)