Hallo zusammen, ich bin neu hier und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Ich habe im letzten jahr im Februar meine Lehrerausbildung beendet und wurde aber erst im August eingestellt. Dazwischen habe ich mich wieder an der Uni eingeschrieben und habe nebenbei (3,5 Monate) 7 Stunden pro Woche an einem Berufskolleg unterrichtet. Außerdem habe ich 15 Stunden pro Woche bei einem privaten Bildungsträger als Honararkraft Verkäuferschulungen für Langzeitarbeitslose durchgeführt. Ob der Bildungsträger selber eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, weiß ich nicht. Die Maßnahmen werden aber im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt und finanziert. Kann ich für eine dieser Tätigkeiten die Übungsleiterpauschale ansetzen? Vielen Dank für eure Antworten. LG
Kann ich die Übungsleiterpauschale geltend machen?
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