Nach 14 Ehejahren wurden wir 2005 geschieden ohne dass eine gerichtliche Festlegung über den nachehelichen Unterhalt getroffen wurde.
Da ich nach wie vor meine Ex-Frau in Form von freiwilligen Unterhaltszahlungen unterstütze (Formblatt U, welches vor mehr als 10 Jahren von ihr unterschrieben wurde und seitdem wohl Gültigkeit hat) und das Finanzamt schon nachgefragt hat, wie lange dies noch weitergehen soll, stelle ich mir die Frage, ob die steuerliche Anerkennung einer freiwilligen nachehelichen Unterhaltsleistung zeitlich befristet ist ? Gibt es hierzu steuerechtliche Vorschriften, Urteile etc. ?
Meine Ex-Frau lebt seit 2007 wieder in den USA und hat dort tatsächlich Probleme beruflicher und finanzieller Art.
Zusatzfrage: Könnte ich eine finanzielle Zuwendung an Sie für eine größere Anschaffung (Kauf eines Autos, kl. Wohnung) bei meiner Einkommensteuererklärung in Deutschland irgendwie steuerlich geltend machen?
Vielen Dank für die Antworten !