Ich nehme an, Deine Freundin erhält eine EU-Rente, richtig? Hier war mal etwas ähnliches gefragt:

http://www.finanzfrage.net/frage/eu-rente--minijob-400---aufwandsentschaedigung-fuer-das-ehrenamt-moeglich

Deine Freundin darf aus meiner Sicht nicht mehr als 400 Euro monatlich dazu verdienen ansonsten wir die EU-Rente gekürzt!

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Hallo diemil, interessante Frage! Aus meiner Sicht wird der freiwillige Unterhalt nur anerkannt, wenn eine Bedürftigkeit Deiner Exfrau festgestellt wird/wurde. Es müssten also Nachweise beim Finanzamt eingereicht werden. Gab lange zu Deinem Thema gegoogelt, aber Urteile etc. nicht gefunden.

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Deine Kinder müssten eigentlich eine Halbwaisenrente erhalten, sofern der Vater einen Rentenanspruch bei der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Du findest im Internet sehr viele Beiträge dazu, z.B. http://www.eurogrube.de/geld-und-finanzen/halbwaisenrente.htm Wende Dich zwecks Berechnung und Anspruchsfindung an die deutsche Rentenversicherung. Das vorhandene Vermögen wird meines Wissens angelegt (§1806 BGB) und erst mi Vollendung des 18. Lebensjahres ausgezahlt. Sicher gibt es da aber Regelungen, z.b. wenn Kinder ansonsten existenzgefährdet sind, dass das Geld einfließt, aber da weiß ich nicht genau Bescheid.

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Nein, da gibt es keine Garantie. Es gilt "gekauft, wie gesehen". Wenn die Karre morgen kaputt ist - Dein Bier, um es umgangssprachlich auszudrücken!

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Manchmal verlangen das die Versicherer. Bei mir war es so, weil ich angegeben hatte, dass kürzlich eine Behandlung erfolgte. Und da wollten die wissen, ob das abgeschlossen ist und haben den Zahnstatus bei meinem Zahnarzt angefragt.

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Ich habe eine tolle Seite gefunden, in der alles hinreichend erklärt wird: http://www.klauenberg.de/steuer.htm

So, um es auf den Punkt zu bringen: Kosten für einen privat veranlassten Umzug können steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden. Rechnung des Umzugsunternehmens muss vorgelegt werden. Ein beruflich bedingter Umzug kann geltend gemacht werden, (Werbungskosten!!!) wenn sich der Weg zu Arbeit um mindestens 1 Stunde verkürzt. Somit kann der Umzug des Erstwohnsitzes meines Erachtens nicht als Werbungskosten angesetzt werden. 55 km Entfernung im vergleich zu 30 km Entfernung... das ist wohl zu gering! Allerdings können sämtliche kosten für die Auflösung Zweitwohnsitzes geltend gemacht werden. Auch Maklerkosten. Mein Tipp: vorher mit dem Finanzamt sprechen!

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Im Bundesumzugskostengesetz sind die absetzbaren Umzugskosten in den Paragrafen 6 bis 10 aufgeführt (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bukg/gesamt.pdf). Meiner Meinung nach sind beide Umzüge steuerlich absetzbar, denn zum einen löst man den doppelten Haushalt auf, das kann dem Finanzamt nur Recht sein. Ich habe im Netz auch gefunden, dass dies üblich ist, wenn nachgewiesen wird, dass der doppelte Haushalt aufgelöst wird. Außerdem zieht Deine Frau ja nun "berufsbedingt" um, da sie eine neue Arbeitsstelle antritt. Achtung, Voraussetzung ist, dass Deine Frau sich eine Stunde Fahrzeit spart, im vergleich zum alten Wohnsitz in A. Achtung, unbedingt alle Belege sammeln und einreichen, sonst erfolgt keine Anrechnung.

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Hallo hypokrit, also Deine Frage ist ja sehr speziell. Ich glaube fast, dass Du da Fachliteratur wälzen musst. Ich habe hier etwas für Dich ausfindig gemacht und bin immer wieder erstaunt, womit Menschen sich im Detail beschäftigen. Viel Erfolg! http://www.mat.univie.ac.at/~mfulmek/documents/ss05/m_mittellehner_20050608.pdf

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Du musst Dich an die jeweilige Airline wenden. Am besten per E-Mail oder schriftlich. Auf jeden Fall hast Du Anspruch auf Erstattung. Näheres erfähst Du in diesem Artikel hier: http://www.welt.de/finanzen/article1082501/Nur_wer_fragt_bekommt_sein_Geld_zurueck.html

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Ja, das wurde ab 2010 so beschlossen. Die Grenze lag vorher wohl bei 600 Euro und wurde auf 2100 Euro (wie bei Übungsleitern) erhöht. Weitere steuerfreie Einnahmen haben nichts mit dieser Pauschale zu tun! Was meinst Du genau?

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Mein Neffe bekommt als Aushilfe im Getränkemarkt 6,70 Euro. Ich habe hier im Forum mal gefragt, ob dies gut oder schlecht ist und erhielt wertvolle Hinweise. Schau mal, vielleicht hilft es Dir: http://www.finanzfrage.net/frage/670-euro-stundenlohn-fuer-schueler-als-aushilfe-im-getraenkemarkt-ist-diese-hoehe-ueblich

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Wie Du schon selbst sagst. Im Fall einer vorhandenen Bilanz wird das Betriebsvermögen wohl ermittelt. Schulden werden von den sachwerten und Geldwerten abgezogen. Das müsste dann der Wert sein.

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Es hat sich nichts Nennenswertes getan! Hier eine weitere Meinung zum Thema: http://www.finanzfrage.net/frage/obama-s-finanzreform

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