Antwort
Danke für die schnelle Antwort. Ich denke, ich werde es erstmal bei 2m Höhe belassen.
Wie sieht es eigentlich aus, wenn eine Rechtseinfriedungspflicht (Niedersachsen) besteht und man einen vom Vorgänger (Mieter) errichteten einfachen schalldurchlässigen Lattenzaun durch eine massive Wand ersetzen möchte. Ich bin jetzt Eigentümer einer linken Doppelhaushälfte und habe die die rechte Doppelhaushälfte abtrennende einfache Holzwand praktisch geerbt und möchte sie wegen des Schallschutzes durch eine irgendwie geartete Wand ersetzen. Darf sich der Nachbar dagegen wehren trotz einer Win/Win-Situation? Vom Schallschutz profitieren ja beide!