Kurz: Ich habe ein Auto privat verkauft, mit den üblichen Klauseln zum Haftungsausschluss, Auto hat neuen TÜV, aber mit geringen Mängeln, steht natürlich auch so in den Fahrzeugpapieren, die der Käufer auch vor Unterzeichnung des Kaufvertrags erhalten hat.

Wirft mir jetzt vor, ich hätte arglistig getäuscht, weil ich nicht auf Tatsachen in den HU-Papieren hingewiesen hätte.

Ist das arglistige Täuschung?