vielen Dank für Eure tollen und ausführlichen Antworten! Besonders interessant finde ich den Hinweis, dass ich die Berechnung der Vorfälligkeitssumme überprüfen soll. Ich bin nun natürlich misstrauisch gegenüber meiner Hausbank geworden. Kann ich denen einfach schreiben sie mögen mir bitte mitteilen, wie sie zu der Berechnung gekommen sind? Ich füge zu Verständnis hier mal den Mailverkehr anonymisiert bei:
Sehr geehrter,
wir haben eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens bei der KfW angefragt und heute dafür grünes Licht bekommen. "Auf jeden Fall" - wie Ihr Steuerberater meinte, ist dies nämlich nicht möglich sondern hängt von einer Sondergenehmigung der KfW ab (zumindest in diesem KfW Programm). Für die vorzeitige Rückzahlung zum 30.10.12 stellt die KfW Ihnen eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von etwa 1.900 EUR in Rechnung. Dies stellt die Differenz zwischen den entgangen Zinsen und möglichen Zinserträgen bei Wiederanlage der Summe da. I.d.R. hat eine vorzeitige Rückzahlung für Sie weder Vor- noch Nachteile, da die ersparten Zinsen durch die Vorfälligkeitsentschädigung wieder ausgeglichen werden. Allein die monatliche Rate fällt durch die einmalige Zahlung weg...
Wenn Sie die Rückzahlung wünschen, geben Sie mir bitte bis 15.10. Bescheid.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich Sie noch an unseren Check Ihrer Altersvorsorge erinnern, den wir für Oktober geplant hatten.
Freundliche Grüße
xxxx xxx
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Wir machen den Weg frei
x Datum: 26.09.2012 14:12 Betreff: wichtige KFW-Frage [Eingang Viren geprüft]
Hallo Herr xxxx,
heute hatte ich einen Termin bei meinem Steuerberater und er meinte, dass es aus seiner Sicht in jedem Fall möglich sein müsste, die Verbindlichkeiten gegenüber der KFW unser Darlehen betreffend vorzeitig zu tilgen? Meine Frage an Sie ist deshalb: ist eine vorzeitige Tilgung möglich und wenn ja, was würde das für Vorfälligkeiten auslösen?
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