Antwort
die finanzämter erkennen nur spezifische Arbeitskleidung (z. B. der „Blaumann“, nicht aber die „Alltagskleidung“ der Bankangestellten) an. Ohne konkreten Einzelnachweis erkennt das Finanzamt bei typischer Berufskleidung bestimmter Berufsgruppen regelmäßig max. 100 € an.
Anzüge fallen aber unter Alltagskleidung.