Muss man sich exmatrikulieren, wenn man vor Ablauf des Semesters einen Job annimmt?
Muss man sich exmatrikulieren, wenn man vor Ablauf des Semesters einen Job annimmt und in ein Angestelltenverhältnis übergeht? Muss man sich eigentlich generell exmatrikulieren, wenn man die Uni verlässt?
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