Hallo,

da ich freiberuflich tätig bin musste ich die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2018 einreichen. Zusätzlich war ich Einkommensteuerpflichtig beschäftigt.

Bei der Einkommenssteuererklärung habe ich nur meine Einkünfte aus der selbstständigen Arbeit angegeben.

Die Daten der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung habe ich nicht in Anlage N eingetragen, da ich dachte, dass Finanzamt würde dies automatisch berücksichtigen.

In dem Steuerbescheid taucht nur mein Einkommen aus der selbstständigen Arbeit auf.
Wenn die Angaben der Lohnsteuerbescheinigung berücksichtigt würden, hätte ich Steuern zurück bezahlt bekommen. (Ich bin noch in der Widerspruchsfrist)

  1. Lohnt es sich einen Widerspruch oder einen Antrag auf änderung einzureichen?Oder wird das vergessen einer Anlage auf Grund "groben Verschuldens" abgelehnt?
  2. Wieso muss ich die Daten in Anlage N eintragen, obwohl diese Daten bereits an das Finanzamt übermittelt wurden?