In Eurem Fall geltet Ihr wohl als sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet für Dich, dass Du keine Ansprüche beim Amt geltend machen kannst, sondern nur bei Deinem Lebenspartner. So ist das nun mal.

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Wenn Du selber kündigst, bekommst Du eine Sperre. Wenn eine hohe psychische Belastung vorliegt, kannst Du das sicherlich durch ein Attest belegen. Und dann schreibt Dich der Arzt auch erst mal krank. Ich würde es dann erst mal mit einem Krankenschein versuchen und therapeutscher Behandlung. Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber könnte Dir auch helfen. Vielleicht kannst Du den Aufgabenbereich wechseln.

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Normalerweise muss man angeben, ob die Garage sich in Wohnungsnähe befindet oder nicht. Wenn das nicht der Fall war, sind Dinge mitversichert, die nachweislich in der Garage eingeschlossen waren. Mit einem Zeugen wärst Du also evt. auf der sicheren Seite.

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Bei Arbeitslosigkeit wird keine Rente gezahlt, da die Bundesagentur für Arbeit für ´Deine Nicht zuständig ist, und nicht der Rententräger. Bei Beginn der anderen Ausbildung kann die Rente wieder gezahlt werden. Rentenkasse dann anrufen.

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Soweit mir bekannt ist, wird durch Heirat eine Witwenrente unwirksam, da Du dann ja im Prinzip keine Witwe mehr bist. Wenn Dein neuer Ehemann dann vor Dir verstibt, bekommst Du erneut eine Witwenrente, die nach seinem Einkommen berechnet wird. Ich glaube sogar, wenn die dann niedriger ist als die vorherige Rente, kannst Du einen Ausgleich verlangen.

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Wenn so etwas passiert, muss man sich in dem jeweiligen Land an die Deutsche Botschaft wenden. Die hilft bei der Rückreise, streckt die Kosten dafür vor und besorgt gestohlene Papiere neu. Besser ist es, direkt schon alle Papiere zuhause zu kopieren, und die Kopien mitnehmen und irgendwo im Koffer,Rucksack, etc. für den Notfall aufzubewahren. Erspart viel Zeit und Ärger.

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Wir haben das gleiche Problem im Haus. Die Städte und Gemeinden bestehen auf Abnahme der Biotonnen. Allerding müssen wir unsere nicht bezahlen.

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Solamge die Kids nicht volljährig sind, ist die Unterschrift der ges. vertreter notwendig. Egal, bei welchem Konto. Die Eltern legen dann, je nach Kontoart, auch fest, wie hoch die Abhebungen sein dürfen.

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Na Du bist ja vielleicht ein Scherzkeks. Wer soll die Frage denn beantworten? Wenn Du jemanden findest, der Dir diese Frage beantworten kann, dann nimm ihn um Gottes Willen nicht ernst und mach Dich vom Acker. Glaskugelphropheten gibt es schon genug.

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In der Schufa ist einfach alles eingetragen. Es stehen zwar keine Mietverträge darin, aber Mietrückstände werden von den Vermietern dort gemeldet. Wenn Du wissen willst, ob Du eingetragen bist, kannst Du eine Selbstauskunft beantragen. Kostet, glaube ich, € 7,50.

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Ich glaube, egal wie die Finanzzeiten gerade sind, ob fester oder variabler Zins hängt von der Höhe der Finanzierung ab. Selbst wenn Du im Augenblick einen "guten" Zinssatz bekommen würdest, weiß Du, was in 5 oder 10 Jahren ist? Und in diesem Zeitrahmen werdet Ihr ja vermutlich rechnen.

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Zusätzlich zu den Zuschüssen der Pflegekasse kannst Du auch noch bei der Stadt und der Kirche nachfragen. In einigen Bundesländern, z.B. Bayern, stehen für solche Dinge öffentliche Gelder zur Verfügung.

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