Normalerweise muss man angeben, ob die Garage sich in Wohnungsnähe befindet oder nicht. Wenn das nicht der Fall war, sind Dinge mitversichert, die nachweislich in der Garage eingeschlossen waren. Mit einem Zeugen wärst Du also evt. auf der sicheren Seite.
Antwort
Bei Arbeitslosigkeit wird keine Rente gezahlt, da die Bundesagentur für Arbeit für ´Deine Nicht zuständig ist, und nicht der Rententräger. Bei Beginn der anderen Ausbildung kann die Rente wieder gezahlt werden. Rentenkasse dann anrufen.
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