Wir kauften 2013 ein Grundstück -ohne Haus. Unseren Sohn haben wir gleich mit ins Grundbuch eintragen lassen (Anteil 50%), da Hausbau geplant war. Da dies aber nicht zustande kam (Berufsgründe) und für uns die Erhaltung zu viel war (Rentner), entschlossen wir uns gemeinschaftlich zu dem Verkauf 2016. Zwischen dem Sohn und uns ist kein Geld geflossen, weder beim Kauf noch beim Verkauf (Darlehensaufnahme durch uns). Da wir das Grundstück in dieser Zeit auch aufwerteten, erzielten wir einen Gewinn. Können wir in unserer Steuererklärung den gesamten Betrag für Kauf und Verkauf angeben -wie es auch war- und somit die gesamte Steuer (Spekulation) übernehmen? Auch die Nebenkosten Notar, Makler, Grunderwerbssteuer u.s.w. wurden von uns entrichtet. Akzeptiert das das Finanzamt?
Muss der Grundstücksverkauf in der Steuererklärung angegeben werden?
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