Ich beziehe seit Mai 2017 eine Berufsunfähigkeitsrente (halbe EU-Rente), da ich Jahrgang 1960 bin. Seit 14.4.2020 arbeite ich für die Gemeinde im Schwimmbad mit einem befristeten Arbeitsvertrag bis 14.10.2020. Entsteht durch diesen befristeten Saisonjob ein Anspruch auf ALG?