kann ich AL I überspringen und sofort AL II beantragen?
wenn ich arbeitslos würde und mir z. B. ein Arbeitslosengeld in Höhe von -sagen wir mal - 680,-- Euro zustände, nach Ablauf der mir zustehenden Laufzeit ginge ich dann in Harz IV über und würde lt. Berechnung von 345,-- plus Miete plus Strom etc. ein Geld von 800.-- bekommen, könnte ich dann AL I überspringen und sofort AL II beantragen?
Schöne Grüße
PN1551
alg1,
ALGII,
Arbeitslosengeld,
Hartz IV,
SGBII