Hallo Die Frage ist, ob für Ihre Gattin ein Anspruch auf ALG 2 bestehet, in diesem Falle bestünde weiterhin Anspruch auf die GKV Pflichtversicherung und Ihr Kind könnte wie ich schon in meiner Anmerkung für Dagmar44 geschrieben habe, weiter in der Familienversicherung bleiben. Andernfalls gibt es 2 Möglichkeiten: 1. Die freiwillige GKV Mitgliedschaft Ihrer Gattin mit Familienversicherung des Kindes 2. Wechsel in die PKV, wie schon in anderen Beiträgen erwähnt mit einem Beihilfeanspruch von 70 % für die Gattin und 80% für das Kind und auch jedes weitere Kind. Falls Ihre Gattin keinen ALG 2 Anspruch hat, lassen sie sich einfach von der GKV und der PKV ein Angebot erstellen und rechnen sie sich den günstigsten Weg aus. Sinn macht ein Vergleich über eine Versicherungsmakler, der sich mit dem Thema Beamten auskennt. Zum einen ist das Thema PKV an sich schon sehr anspruchsvoll, das Thema Restkostenversicherung toppt dies aber noch.
VG manfred