Wenn ich es richtig verstanden habe gibt es einen Unterschied ob der Lohn vom Arbeitgeber pauschal versteuert wird oder man auf Lohnsteuerkarte arbeitet. In ersterem Fall zählt der Lohn nicht zum zu versteuernden Einkommen dazu und ich kann mit anderen Einkünften (Mieteinnahmen, Kapitalerträge) bis zur Höhe des Grundfreibetrag (Einkommens-)steuerfrei verdienen. Ist das so richtig?

Wie stelle ich fest, ob mein Arbeitgeber pauschal versteuert?

Meines Wissens zählt der Lohn des Minijobs aber in jedem Fall zum Gesamteinkommen zur Feststellung des Familienversicherungsanspruches. D.h. sobald ich noch andere Einkünfte habe und so im Schnitt über 450€ im Monat komme muss ich mich eigenständig versichern? Welche Werbungskosten kann ich zur Berechnung des Anspruches abziehen? Wie ich gelesen habe, macht es da wieder ein Unterschied ob der Minijob pauschal versteuert wird; wenn ja könne man den Arbeitnehmerpauschbetrag (1.000 €) nicht abziehen.

Vielen Dank im Voraus!