Ich beschäftige mich zur Zeit damit, wie verzinste und unverzinste Fremdwährungskonten steuerlich einzuordnen sind.
1. Verzinste Fremdwährungskonten
Was die Zinsen bei verzinsten Fremdwährungskonten angeht, so ist das unproblematisch. Was die Einkünfte aus Veräußerung der Fremdwährung angeht, so zählt das Jahr der Veräußerung (10-Jahresfrist) und ich gehe davon aus, dass im Veräußerungsjahr Zinseinnahmen und Veräußerungsgewinne/-verluste als Einkünfte aus Kapitalvermögen bei den Berechnungen zur Steuererklärung horizontal verrechenbar sind.
2. Unverzinste Fremdwährungskonten
Für die Berechnung von Währungsgewinnen/-verlusten zählt hier ebenfalls das Veräußerungsjahr (1-Jahresfrist). Die Frage ist aber, ob diese bei den Berechnungen zur Steuererklärung innerhalb der Jahresfrist ebenfalls horizontal mit Währungsgewinnen/-verlusten aus den verzinsten Fremdwährungskonten und auch horizontal mit den Zinseinnahmen verrechenbar sind. Auch ist die Frage, ob hier Abgeltungssteuer und Sparerpauschbetrag gelten und ob für Währungsgewinne/-verluste aus unverzinsten Fremdwährungskonten die Anlage „KAP“ oder „SO“ gilt.
Ich würde mich freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen kann und danke bereits im Voraus.