Antwort
Wenn der Verkäufer des Hauses auch die restlichen Bauleistungen erbringt, wovon bei einem Bauträger auszugehen ist, dann dürfte die Grunderwerbssteuer auch auf diese noch zu erbringendenLeistungen noch fällig werden, da diese Leistungen im Zusammenhang mit dem Grundstück erworben werden. Die getrennten Verträge werden keine Rolle spielen und ich empfehle auch gegenüber dem Finanzamt keine Tricks - die Strafen sind recht ordentlich! Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dqann fragen Sie das Finanzamt!