Ja, es kann sich schon lohnen für das Jahr die Steuerklassen zu wechseln. Im Prinzip ist es allerdings egal. Zuviel gezahltes Geld für eine ungünstige Kombination bekommt man ja im kommenden Jahr eh wieder!
Nein, ein Vermieter muss eine Bürgschaft nicht akzeptieren. Das kann er selbst entscheiden. Die ist also nicht gleichwertig mit einer Kaution zu betrachten! Rede am besten mal mit dem Vermieter vielleicht akzeptiert er es ja!
Das hängt davon ab was in den jeweiligen Eheverträgen vereinbart wurde.
Wenn Du und Dein Arbeitgeber sich da einigen, sollte da schon gehen. Eigentlich ist das Wochenende zwar dafür gedacht sich zu erholen, aber das ist Dir ja selbst überlassen...
Normalerweise zahlt der Arbeitgeber bei einem Home-Office Arbeitsplatz nicht die Kosten für den Internet-Anschluss. Ich kenne das nur so, dass man dafür den privaten Anschluss verwendet, der ja in den allermeisten Fällen eh schon vorhanden ist. VPN heißt nur, dass Du auf das Firmennetzwerk zugreifen kannst, mit dem Internetanschluss hat das nix zu tun...
Das kommt darauf an, ob vertraglich (also vermutlich in den AGB) eine Kündigung in Textform oder Schriftform vereinbart wurde. Eine E-Mail ist zwar "Textform" aber nicht "Schriftform".
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass eine Kündigung per Mail von den meisten Unternehmen akzeptiert wird. Schreib immer dazu, dass Du eine Bestätigung innerhalb von 2 Wochen oder so haben möchtest und wenn Du die nicht bekommt solltest Du nochmal nachhaken...
Dazu sagt die neue GEZ mit dem schönen Namen "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio": "Sie erhalten die Befreiung oder Ermäßigung ab dem auf dem Bewilligungsbescheid genannten Leistungsbeginn, wenn Sie den Antrag binnen zwei Monaten einreichen, nachdem der Bescheid ausgestellt wurde. Es ist nicht notwendig, den Antrag vorsorglich zu stellen. Für die Antragsstellung haben Sie zwei Monate ab Erstellungsdatum des Bewilligungsbescheides Zeit. Die Befreiung und/oder Ermäßigung beginnt dann mit dem auf dem Bescheid angegebenen Leistungsbeginn. Geht der Antrag erst nach Ablauf der zwei Monate ein, erfolgt die Befreiung oder Ermäßigung ab dem Folge- monat nach Eingang des Antrags."
Gute Frage!
Ich denke, dass hat hauptsächlich historische Gründe. Hundesteuer in Deutschland gibt es schon seit Beginn des 18. Jahrhunderts. Da hat es als eine Art Luxussteuer durchaus ein wenig Sinn gemacht. Und eine Steuer, die einmal eingeführt wurde und dann laufend Erträge bringt, wird auch nicht so schnell abgeschafft. Außerdem gibt es neben dem Einnahmezweck die Hundesteuer auch noch aus einem ordnungspolitischen Zweck, nämlich die Zahl der Hunde im Gemeindegebiet zu begrenzen.
Bei Katzen ist das scheinbar nicht notwendig, oder da ist einfach noch keiner drauf gekommen...