Vermutlich wird das (soweit vorhanden) Deine Haftpflichtversicherung übernehmen. Erst einmal bist Du der Schadensverursacher im rechtlichen Sinne. Du kannst aber Ansprüche gegen den Vermieter geltend machen, weil er seine Fürsorgepflicht des Inventars vernachlässigt hat. Allerdings bist Du da in der Beweispflicht und das wird in so einem Falle sehr schwer. Wenn Du Zeugen für Deine Reklamation hättest und / oder Nachbarn, denen das schwergängige Schloss auch schon ein Dorn im Auge war, hast Du evt. Chancen.

Ich würde mich ggf. rechtlich beraten lassen. Die Frage ist nur nach dem Aufwand / Nutzen-Verhältnis. Ob sich das lohn, wenn die Versicherung den Schaden übernimmt wäre zu prüfen. Denn wenn Du die Verhandlung verlierst, ist der Schaden um so größer.

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Zu einem Zeugnis gehört immer auch eine Tätigkeitsbeschreibung. Da nun aber die Zeitarbeitsfirma Dein Arbeitgeber ist, ist sie verpflichetet das zeugnis zu fertigen. Und um dieses nun objektiv beurteilen zu konnen, werden die sicher auch eine Stellungnahme bzw. Zeugnis Deines Kunden für sich anfordern. So sollte im Zeugnis der Zeitarbeitsfima diese genaue Tätigkeitsbeschreibung bei dem Kunden stehen.

Du kannst aber gern beim Kunden anfragen. ich bin mir sicher, wenn man da höflich anfragt, werden die auch bereit sein ein Zeugnus für Dich zu fertigen. Aber ich denke nicht, dass er dazu verpflichtet ist.

Viel Erfolg!

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Bei Geldautomaten bekommt man nur 50er oder kleiner. Es gibt auch Automaten, aber wenige, die 100er zahlen. Aber ab da hört der Spaß auf. ich habe noch keinen Automaten gesehen, der 200er oder 500er annimmt und auszahlt.

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Du kannst die Tanliste von Deinem Bankberater freischalten lassen. Wenn man guten kontakt hat, geht das telefonisch. Zur Not musst Du die Freischaltung schriftlich beantragen oder eben doch persönlich zur Bank.

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