Antwort
Es wäre auch deshalb nett vom Arbeitgeber die Lohn-/Gehaltszahlung mit dem Purpose Code SALA zu kennzeichnen, weil das der Grund dafür sein kann, dass der Arbeitnehmer sein Konto gebührenfrei führen kann.
Die SPARDA-Bank Hamburg ist da z.B. sehr genau. Ein ausreichender Kontoeingang reicht nicht zur gebührenfreien Kontoführung. Der SALA Code muss bei der Lohn-/Gehaltsüberweisung erscheinen.
Alternativ berechtigt der PENS Code den Empfänger einer Rentengutschrift zur gebührenfreien Kontoführung.
Andere Kontoeingänge/Purpose Codes zählen hier nicht und man zahlt eine Kontoführungsgebühr.
Den Wunsch der Banken nach regelmäßigem Kontoeingang mag man ja noch verstehen, aber diese Regelung?