Hallo, kann ich in Anlage KAP Kapitalerträge unabhängig vom Kontoinhaber jeweils hälftig zuordnen zur Erzielung eines optimalen Altersentlastungsbetrages für beide Ehepartner, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • beide Ehepartner Rentner mit eigenem Einkommen
  • Zugewinngemeinschaft und steuerliche Zusammenveranlagung
  • gemeinsames Hauskonto, über das nachweislich alle Finanzanlagen (Festzins- und Tagesgeldkonto) aus dem gemeinsamen Sparguthaben finanziert wurden

In steuerrechtlicher Unkenntnis haben wir per Online-Banking bei diesen Anlagen jeweils nur einen Partner als Kontoinhaber benannt, wobei in jedem Fall alle Verfügungen über Guthaben und Rückläufe ausschließlich über das gemeinsame Hausbankkonto als Referenzkonto laufen.

Vom Finanzamt wurde die Zuordnung der Kapitalerträge formal entsprechend Kontoinhaber der jeweiligen Anlage korrigiert und so eine erhebliche Reduzierung des Altersentlastungsbetrages eines Partners und somit eine beträchtliche Senkung der Steuerrückerstattung erreicht.

Für steurrechtliche Hinweise zum Sachverhalt für einen einen möglichst erfolgreichen Widerspruch zum Steuerbescheid für 2010 wäre ich dankbar.