Aus eingene Erfahrung weiß ich, dass im so einem Fall ALG I gezahlt wird. Weil: Die Fortsetzung einer eheähnlichen Gemeinschaft ist gleichgestellt wie bei einer Ehe, und ist als wichtiger Grund anzusehen. BSG B7AL 96/00R

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Na logisch. Jetzt ist sie doch erst mal "NUR" schwanger. D.H. sie bekommt Geld für eine Person. Und dann sollte Sie mal so schnell wie möglich die Anträge für die kommende Person stellen. Der Geburtstermin steht ja wohl fest. Dann geht es danach mit den Zahlungen für das Neugeborene schneller.

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Ich glaube schon. Denn sie bekommt ja jetzt noch drei Monate die Rente deines Vaters, danach die Witwenrente.

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Wieso sollte das auswirkungen haben? Du bekommst doch immer eine Renteninfo zugeschickt, und da steht drin, was Du an Rente bekommst oder bekommen wirst. Es richtet sich doch nach der Höhe Deines Einkommens, bzw. was davon in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Wenn Du jetzt bereits eine Rente erhälst, wird die sicherlich nicht gekürzt, nur weil Du umziehst.

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