Antwort
Leider ist das nicht richtig. Z.B. bei herabfallenden Kastanien oder Eicheln haftet der Baumbsitzer nicht.
Wer sein Auto im Herbst unter einer Eiche abstellt, muss wissen, dass dies ein Risiko bedeutet. Für Schäden durch herab fallende Früchte ist der Kfz-Halter darum selbst zuständig. Oberlandesgericht Hamm (Az. 9 U 219/08) und Amtsgericht Potsdam (Az. 20 C 55/09)