Ich habe mal eine Fortbildung zum Thema Controlling ueber die Internetseite des Haufe Verlages (haufe.de) gemacht.
Die Gewaehleistung laesst sich vertraglich ausschliessen mit Klauseln wie "Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" oder "Gekauft wie besehen und besichtigt".
Dies ist nicht noetig solange Du denn der Kontoauszug ist auch online erhaeltlich und ausdruckbar, dieser Service muss nur aktiviert werden. Das geht nach Einloggen fuer das Online-Banking, dort sollte so etwas wie 'Elektronischer Kontoauszug - Kontoauszüge online abrufen' vorhanden sein.
Das ist sicherlich nicht ganz so klar zu sagen. Guck mal hier: http://www.abc-recht.de/ratgeber/haus/falle/recht_mietkuerzung.php demnach kann man die Miete um 50% kuerzen, wenn alle Fenster undicht sind, was bei dir nicht der Fall ist. Also ein wenig Fingerspitzengefuehl ist gefragt. Wuerde dem Mieter es erst einmal schriftlich mitteilen, letzendlich ist es ein bischen Verhandlungssache, also hoeher anfangen, damit Raum zum Nachgeben ist.
Zumindest faellt keine Jahresgebuehr, jedoch die ueblichen Transaktionskosten, z.B. bei Nutzung im Ausland. Eine gute Uebersicht findest Du hier, http://www.kreditkarten123.de/Card4Students-DKB-Cash-Visa/
Falls du angestellt bist, bezahlt die Firma eigentlich alles was anfaellt. Falls du selbstaendig bist, sollte das ansetzbar sein. Bin mir nicht ganz sicher ob ein Teil abgezogen werden muss wegen der privaten Nutzung. Ich wuerde es alerdings erst einmal voll ansetzen und auf die Reaktion des Finanzamtes warten.
Habe gerade einen Artikel zu diesem Thema gelesen, siehe Link:
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,690299,00.html
Darin geht die Boston Consulting Group davon aus, dass bis 2015 hunderttausende bis zu 1,2 Mio Jobs verloren gehen.
das ist völlig okay, denn die Versicherung hat sicherlich Rechtsanwälte mit denen sie bereits im voraus Preise ausgehandelt hat, bzw. mit denen sie in den verschiedenen Rechtsgebieten gute Erfahrungen gesammelt hat. Oftmals wird auch eine telefonische Rechtsberatung vorab angeboten, um eventuelle Folgekosten durch unnütze Anwaltsbesuche zu verhindern