Das ist sicherlich nicht ganz so klar zu sagen. Guck mal hier: http://www.abc-recht.de/ratgeber/haus/falle/recht_mietkuerzung.php demnach kann man die Miete um 50% kuerzen, wenn alle Fenster undicht sind, was bei dir nicht der Fall ist. Also ein wenig Fingerspitzengefuehl ist gefragt. Wuerde dem Mieter es erst einmal schriftlich mitteilen, letzendlich ist es ein bischen Verhandlungssache, also hoeher anfangen, damit Raum zum Nachgeben ist.
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Falls du angestellt bist, bezahlt die Firma eigentlich alles was anfaellt. Falls du selbstaendig bist, sollte das ansetzbar sein. Bin mir nicht ganz sicher ob ein Teil abgezogen werden muss wegen der privaten Nutzung. Ich wuerde es alerdings erst einmal voll ansetzen und auf die Reaktion des Finanzamtes warten.
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