Ja, sowas geht, in diesem Fall muss meiner Meinung nach aber ein Werkvertrag zwischen dir und dem Arbeitgeber geschlossen werden und dein regulärer Arbeitsvertrag ruht. Eure Personalstelle müsste sich mit soetwas eigentlich auskennen.
Ja, in deinem Fall kannst du die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen. Schau mal hier:
http://www.klauenberg.de/steuer.htm
Einfach ein wenig nach unten scrollen. Da findest du eine gute Übersicht - du kannst sogar die Kosten für die Einbauküche absetzen.
Nein, das Referenzkonto muss nicht zwangsläufig bei der gleichen Bank sein. Du kannst zum Beispiel dein bestehndes Girokonto verwenden. Bei Tages- und Festgeldkonten kann es sich allerdings lohnen, ein Referenzkonto bei der Bank zu eröffnen, wo auch das Geld angelegt werden soll, da es zum Beispiel Kombiprodukte geben kann.
Solarstromvergütungen werden ein Jahr im Voraus festgelegt. Nimmst du deine Anlage 2011 in Betrieb so wird dir der für 2011 garantierte Preis für 20 Jahre garantiert.
Meinst du mit 'danach' die Geburt des Kindes? Ja, das ist kein Problem. Allerdings wird Elterngeld nur drei Monate rückwirkend seit der Antragstellung gezahlt. Zu viel Zeit solltet ihr euch also auch nicht lassen.
Ja, ist es. Manchmal wird die Gefahrgutumlage schon in den Preis mit eingerechnet, manche Unternehmen weisen sie einzeln aus, um die Kosten für den Verbraucher transparent zu gestalten. In jedem Fall sollte in deinem Vertrag stehen, dass die GGVS vom Kunden zu zahlen ist.
Da deine Tapete ja nicht mangelhaft war, sondern du sie nur umgestauscht hast, weil du sie nicht benötigt hast, handelt es sich dabei um Kulanz des Händlers.
In diesem Fall bist du dann eine seine Umtauschregeln gebunden. Wenn der Baumarkt dann nur einen Gutschein ausstellt ist das zwar ärgerlich für dich, aber sein gutes Recht.
Auf dem Pfändungsschutzkonto sind zuerst 918,15 € vor einer gerichtlich veranlassten Pfändung geschützt. Das bedeutet, dass ein Schuldner seine normalen finanziellen Vorgänge im Monat weitegehend weiter tätigen kann, sodass der Schuldensog nicht noch größer wird. Denn Miete, Strom etc. müssen bezahlt werden. Wird in einem Monat das Geld nicht komplett verbraucht erhöht sich im kommenden Monat der Pfändungsgeschützte Betrag um diese Summe.Ab 2012 wird das P-Konto übrigens den herkömmlichen Pfädungsschutz ersetzen!