Antwort
alle anderen haben hier ja recht aber sind wir doch mal ehrlich... in den meisten fällen prüft das arbeitsamt doch die unterhaltsansprüche gar nicht.... bei kindesunterhalt manchmal aber bei ehegattenunterhalt???? Ich kenne so einige leute die hartzIV beantragt haben obwohl ihnen ehegattenunterhalt zusteht.. das passiert meist aus unwissenheit der leute die denken ich muss das ja einklagen beim ex und für nen anwalt hab ich kein geld .... und wo kein kläger da kein richter.... das man prozesskostenbeihilfe beantragen kann und auch geld für einen anwalt bekommt wissen die meisten nicht.