Wenn man von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchte, gilt folgendes: " Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer fristgemäßen Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist" .

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Es gibt einige Kassen, die das tun, der Link von gehorg ist da schon sehr hilfreich. Aber Du musst wissen, dass das alles freiwilluge Leistungen der Krankenkassen sind. Man kann nicht unbedingt davon ausgehen, dass die Kassen diese Leistungen für alle Zeit erbringen werden. Da kann sich auch mal was dran ändern.

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Das ist aber wirklich etwas naiv von dir gedacht. Es wird sich sicherlich keine Versicherungsgesellschaft finden, der für einen Schaden aufkommt, der entstanden ist, bevor du dort eine Versicherung abgeschlossen hast. Vielleicht liegt ja irgendein Defekt am Hahn vor. Ich würde vorschlagen, dass du vielleicht einen Installateur kommen und den Hahn anschauen lässt. Vielleicht kann man den Schaden dann noch irgendwie auf den Vermieter abwälzen. Aber ich befürchte, dass das schwierig wird.

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Gut, dass Du die Frage stellst und offensichtlich noch nichts abgeschlossen hast. Denn so eine versicherung lohnt sich nicht! Der Sinn einer Versicherung ist es, existtenzielle Risiken abzusichern und nicht den Verlust/das Zubrchgehen eines Telefons! Die 5-10 Euro, die man für solche Policen monatlich hinblättern muss, solltest Du Dir meier Meinung nach besser sparen.

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Ich halte grundsätzlich nicht besonders viel von Versicherungen, die in solchen Paketen angeboten werden. In den allermeisten Fällen sind die Leistungen nicht vergleichbar mit separaten Versicherungsprodukten. Deshalb würde ich. wenn ich wirklich auf Nummer sicher gehen wollte, einen extra Reiseschutz abschließen.

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