Antwort
Ich habe ähnliches Problem.
Leitungswasserschaden verursacht durch meinen Übermieter. Meine Hausrat greift (erstmal).
Ich habe viele wertvolle Fotobände und Sachbücher besessen. Nun hat ein Großteil davon Wasser abbekommen und wellt sich. Bei Belletristik wär“ (mir) das relativ egal, bei Fotobänden nicht. Da wird mir jetzt der Wiederbeschaffungswert ersetzt, ja? Also z. B. ein Gebrauchtes im Zustand “gut/neuwertig”? Auch wenn die Seiten „nur“ gewellt sind, aber sich noch lösen/öffnen lassen? Weil theoretisch ist es ja noch zu gebrauchen, aber als Fotoband schon eher Totalschaden.