Die staatliche Förderung ist einkommensabhängig. Bei der Wohnungsbauprämie gilt: die Einkommensgrenze beträgt für Alleinstehende 25.600 €, für Verheiratete 51.200 € (bei Zusammenveranlagung). Die Abreitnehmersparzulage (möglich bei Vermögenswirksamen Leistungen; VL) bekommt, wer als Alleinstehender nicht mehr als 17.900 Euro, bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht mehr als 35.800 Euro verdient.

...zur Antwort