Mit Stock Picking wird das Investieren in einzelne Aktien bezeichnet. Durch den gezielten Kauf von Aktien einer bestimmter Gesellschaft, eines bestimmten Marktes oder Sektors wird eine überdurchschnittliche Rendite erwartet.
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Die Befeiung ist bestimmten Personengruppen vorbehalten. Hier ein Link zu dem entsprechenden Formular, auf dem auch diese Personenkreise genannt werden.
https://teilnehmerdienste.gez-service.de/WFEBus/befreiung/GezAntragBefreiungGebuehrErfassungRun.jsp?start=y
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Die staatliche Förderung ist einkommensabhängig. Bei der Wohnungsbauprämie gilt: die Einkommensgrenze beträgt für Alleinstehende 25.600 €, für Verheiratete 51.200 € (bei Zusammenveranlagung). Die Abreitnehmersparzulage (möglich bei Vermögenswirksamen Leistungen; VL) bekommt, wer als Alleinstehender nicht mehr als 17.900 Euro, bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht mehr als 35.800 Euro verdient.