Versteuerung von einmaligen, nebenberuflichen Beratungshonorar
Hallo zusammen,
ich habe in 2011 neben meinem Angestelltenverhältnis einmalig ein Unternehmen betriebswirtschaftlich beraten und eine Honorar i.H.v. 5.000€ erhalten. Wie und an welcher Stelle der Einkommenssteuererklärung muss ich das versteuern und gibt es eine Möglichkeit die Steuerlast zu mindern?
Vielen Dank für eine Info!
Honorar,
Nebentätigkeit,
Versteuerung