Alle Gerichtskosten die vor Eröffnung des Verfahrens entstanden sind musst Du mit rein nehmen.
Ich gehe davon aus das Du nicht die Verfahrenskosten meinst wie Bernd2009 vermutete.
Alle Gerichtskosten die vor Eröffnung des Verfahrens entstanden sind musst Du mit rein nehmen.
Ich gehe davon aus das Du nicht die Verfahrenskosten meinst wie Bernd2009 vermutete.
Eine evtl. Rückerstattung muss Anteilmäßig an den Treuhänder gezahlt werden. In Deinem Fall ca. hälftig.