Antwort
Wenn die Darlehensmittel nicht fristgerecht und gemäß den Programmbedingungen eingesetzt werden und die Bestätigung nach Durchführung / Sanierung o.ä. nicht vorgelegt werden kann, wird das Darlehen gekündigt und, sofern es sich um durch Mittel aus dem Bund bezuschusste Programme handelt, ein Zinszuschlag (Mehrzinsen) erhoben (5% p.a. über dem Basiszins).
Kann teuer werden. Und es muss nach/umfinanziert werden.