Antwort
Vorsicht bei Erbschaften aus denen Verpflichtungen entstehen können. Die Erbengemeinschaft ist eine Rechtsform. Man kann sich zwar das Grundstück nicht holen und man kann auch, wenn man kein Interese hat, das Schreiben vom Nachlassgericht ignorieren, aber man ist trotzdem in der Erbengemeinschaft "Mitglied". Sollte also beispielsweise eine Steuer oder andere Abgaben fällig werden, ist man gesetzlich "dran". Auch wenn von dem Grundstück Gefahren ausgehen, z.B. wenn ein Baum auf eine öffentliche Straße fällt, ist man haftbar. Man sollte sich also schon bewusst machen, welche Risiken eine Erbschaft enthält und wie man die absichert.