Meine Elter haben für meine kleine Schwester eine Bürgschaft wg. Wohnung übernommen. Der Vermieter verlangte drei Netto Monatsmieten in bar, schrieb diese aber als Kaution für die Einbauküche. In der Quittung steht aber nur Kaution also nicht für was. Von meinen Eltern verlangte er zusätzlich eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Leider ist meine Schwester nun verstorben und der Vermieter lässt meine Eltern ausbluten.. Meine Fragen sind: geht die Bürgschaft über den Tod hinaus und hat der Vermieter die Übersicherung nach §551 übergangen in dem er die Kaution einfach auf die EBK geschrieben hat? Die Küche ist übrigens 20 Jahre alt. Als ob das alles nicht schrecklich genug wäre muss nun auch noch mit solchen Problem kämpfen. Der Vermieter ist übrigens mehrfacher Millionär. Vielne Dank für eure Hilfe