Vor kurzem ist meine Mutter gestorben.

Uns wurde beim Finanzgericht gesagt, dass wir für das Grundstück, dass meine Mutter von ihren verstorbenen Eltern geerbt hatte, mit dem aktuellen Wert zum Ermitteln der Gerichtskosten angeben müssen.

Das Grundstück ist ein Erbbaugrundstück mit dem Haus meiner Großeltern auf diesem Grundstück.

Mein Vater wohnt alleine und bezahlt keine Miete.

Frage(n):

Ist es korrekt, dass das Grundstück mit seinem Wert angegeben werden muss, obwohl es nicht meinen Eltern (Mutter) gehört - da Erbbauvertrag noch läuft?

Wie können/sollten wir den Wert ermitteln bzw. ansetzen?

Hier haben wir keine Ahnung, wie wir diesen ermitteln sollen.

Vielen Dank.