Antwort
Das ein Gastronom eine Gewerbeversicherung hat, setzte ich einmal voraus... Soweit ich weiß:
- Nur wenn die "Strasse" den Gastwirt gehört, bzw. im Pachtvertrag beinhaltet ist.
- Nur wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, z.B. wenn im Winter bei Glatteis keine Streuung erfolgte
Was willst du überhaupt damit bezwecken? Schmerzensgeld bei Verstauchung? Muss man bei jeder "Kleinigkeit" gleich Schadensersatzforderungen stellen bzw. krampfhaft einen Schuldigen finden?