über welche Arbeitszeiten reden wir denn? Wie viele Stunden arbeitest du wo?

Freiberuflichkeit ja sozusagen 600€ netto

komisch, dass viele immer denken, Freiberufler zahlen keine Steuern. Du bekommst die 600 Euro mitnichten netto. Die musst du versteuern.

zu 1. es kommt mehr auf die Zeit an, die du investierst, nicht auf den Verdienst. Wie viele Stunden arbeitest du in welchem Job?

zu 2. KV ja, denn du bist über der Freigrenze. RV? Wie das? Die kannst du freiwillig zahlen oder bist du scheinselbständig?

zu 3. es wird geschätzt. Damit zahlst du auf Basis der Schätzung für 1 Jahr. Anpassungen sofort melden. Du musst die Steuererklärung vorlegen

zu 4. du giltst nicht wegen des Umsatzes als KU, sondern dann, wenn du einer sein willst und das so festlegst. Das hat mit der USt zu tun. Die 600 Euro auf der Festanstellung haben damit nichts zu tun

Zum Thema KU lies das: http://www.finanzfrage.net/tipp/kleinunternehmer

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dann rechne mal hier: http://www.lohnexperte.de/gehaltsrechner.html

Es liegt an den 22 Tagen. Damit erfolgt einen Hochrechnung auf die Monatszahlen und damit steigen die Abgaben.

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werden dann beide automatisch zu IV/IV aufgenommen

in der sind sie ja schon. Vermutlich. Trotz Hochzeit. Beide werden in der I gewesen sein und landen in der IV (die mit der I hier identisch sein dürfte).

Wenn er jetzt wechselt, gilt das dann rückwirkend fürs ganze Jahr? oder ändert sich die Steuerklasse ab dem Heiratsdatum ?

Weder noch! Die neue Lohnsteuerklassenkonstellation gilt dann ab dem Zeitpunkt, ab dem die neue Klasse beantragt ist und an den Arbeitgeber weitergegeben wurde.

Es gibt bei der Steuererklärung eine Auswirkung für das ganze Steuerjahr (für das Hochzeitsjahr), sofern gemeinsame Veranlagung.

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das ist im BGB geregelt, §556 (http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html).

Es gilt der übliche Abrechnungszeitraum. Danach hat der Vermieter noch 12 Monate Zeit. Dir müsste dieser Arbrechnungszeitraum bekannt sein.

Wenn du am 15.05. ausgezogen bist, dann ist da noch Zeit.

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ist im Vertrag nichts vereinbart, ist es die gesetzliche Frist von 3 Monaten (BGB). Nur empfiehlt sich, hier gesonderte Regelungen zu vereinbaren, denn nicht nur die Frist ist ein Thema, sondern die Vertragsgestaltung generell:

  • was passiert mit den anderen WG-Mietern?
  • kann ein WG-Mitglied alleine kündigen?
  • wie ist das mit der Kaution (Auszahlung)?
  • wie gestaltet sich die Nachmietersuche?
  • wer haftet für Schäden/ für Mietausfälle?
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  • wo lebst du denn?
  • Welche Nationalität hast du?

Das hört sich nach einem österreichischem Umfeld an. Und da wird sich hier keiner auskennen.

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ich konnte dazu in den AGBs nichts finden bzw. gehe davon aus, dass es nicht geht.

Guckst du hier http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/2013/mdb_121961_befoerderungsbedingungen_19_08.pdf

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es sind 10 Jahre (+ 1 Tag), also September 2013 (Tagesabgrenzung beachten!). Es gilt jedoch zu prüfen, an welchem Kalendertag der Verkauf als abgeschlossen gilt.

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Addiert man diese Summe einfach zum momentan Geldbestand

du hast den momentanen Geldbestand und willst den Geldbestand ermitteln? Was gibt es dann zu ermitteln, wenn du den Wert schon hast?

Das verstehe ich nicht.

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kann sein. Die Angaben sind zu ungenau.

Die Nationalität spielt bei Erbschaften nur bei solchen eine Rolle, bei denen das Welteinkommen aufgrund der Nationalität besteuert wird.

Um die Frage beantworten zu können, muss man wissen, was vererbt wird, wo Erblasser und Erbe leb(t)en, wie das Steuerrecht in Polen und in D aussieht, wie das DBA solche Fälle regelt.

Es ist aus der Sicht des dt. Steuerrechts nicht nur der aktuelle Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt entscheidend, sondern auch, was in den Jahren davor der Fall war.

Deine Frage kann nicht beantwortet werden ohne klare Eckdaten.

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wenn der Vermieter ein freies vermieten an Dritte zulässt, ohne gefragt zu werden, dann mag das gehen.

Nur ich gehe davon aus: der Vermieter will schon wissen, wer in seiner Butze wohnt.

Dir sollte daran gelegen sein, dass du auch den Vertrag umschreibst, denn weisst du, wie dein Nachbar mit der Wohnung umgeht? Stell dir vor, der stellt alles auf den Kopf, zahlt die Miete nicht etc. Das bleibt alles an dir hängen.

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gewinnt der USD an Stärke ggü. dem EUR, steigt dein Investment. Verliert der USD, wird er schwächer, ist auch dein Investment in EUR weniger wert.

Du bist im USD-Raum investiert (indirekt über den Index), damit profitierst du von der Währung dort oder du leidest unter ihr.

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hier sind Infos zu den Gebühren bei der IHK: http://www.muenchen.ihk.de/de/WirUeberUns/Grundlagen-der-IHK-Arbeit/Beitrag/Beitrag

Der Grundbeitrag ist bei 150 Euro, in Ausnahmen 50 Euro.

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steht im Artikel:

"Dafür kassierten die Angeklagten angeblich Millionen schwere Vermittlungsprovisionen"

Es geht um den Abschluss der bAvs. Der Artikel beantwortet deine Fragen, denke ich. Dass es nicht legal ist, sieht man an dem Gerichtsverfahren. Und dass es nicht üblich ist, zeigt sich an der Aussage eines Versicherungsvertreters (... gelinkt ...).

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ich hatte das auch mal. Ich rate dir zu zahlen, denn die Eintreibung ist sehr sicher. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass die dt. Behörden bei Eintreibung es dann aktenkundig machen in D. Und das kann noch teurer werden bzw. zu Punkten und Fahrverboten führen - je nach Delikt.

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