Hallo :)

Leider ist mir die Frage nicht ganz klar.
Inwiefern möchtest du ihn "von den Umgängen ausschließen"? Offensichtlich nimmt er diese ja nicht war. Fordert demnach die titulierten Umgangszeiten nicht ein.

Den Beschluss, in welchem der Umgang festgelegt worden ist, kann grundsätzlich nicht "zurückgenommen" werden.

Man könnte lediglich einen neuen Antrag stellen, dass der Umgang nicht stattfindet. Da der Kindsvater den Umgang jedoch nicht einfordert, sehe ich aktuell keinen Sinn darin.

Sofern der Kindsvater plötzlich wieder Kontakt möchte und den Umgang einfordert, wäre ein Antrag bei Gericht natürlich sinnvoll, um das Kindeswohl zu wahren.

Was sagt denn das Jugendamt bzw. die Caritas dazu? Wie soll weiter verfahren werden?

Vielleicht wäre ein Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt sinnvoll für dich. Familiengerichtlichen Angelegenheiten sind oft nicht einfach und für alle Beteiligten nervenaufreibend.

Ich wünsche dir und deinen Kindern viel Kraft und alles Gute.

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Hallo,

ich werde hier keinerlei Kommentar zu der politischen Lage abgeben, dies dürfte vorliegend nicht zielführend sein.

Grundsätzlich darf natürlich niemand beleidigt werden. Da hat sich dein Lehrer definitiv falsch verhalten.

Die Frage wäre: Was genau möchtest du einklagen? Unterlassung? Schmerzensgeld? Voraussetzung hierfür ist, dass du persönlich und direkt betroffen bist. Denn daraus leitet sich erst der Anspruch ab. Aus den geschilderten Aussagen, kann ich das jedoch nicht entnehmen. In ersterer Satz wurde Russland beleidigt. Da du nicht in Russland lebst bzw. dort "zugehörig" bist, dürftest du hier nicht betroffen sein. Bei letzterer Aussage ist Putin selbst betroffen. Insoweit hätte dieser ggfls. einen Anspruch auf Unterlassung und/ oder Schmerzensgeld. Da du jedoch nicht persönlich betroffen bist, steht dir dies meines Erachtens nicht zu.

Wenn du aber mitteilst, dass der Lehrer häufiger mehrere Schüler diskriminiert, dann solltet ihr euch an den Schulleiter wenden.

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Hallo,

also die Angabe einer Handynummer dürfte kein Problem darstellen.

Bei den Briefmarken und Umschlägen bin ich mir unsicher. Ich würde dir aber empfehlen, einfach mal bei der JVA anzurufen und nachzufragen, was möglich ist und was Probleme bereiten könnte.

Bezüglich des Textes kannst du natürlich schreiben was du möchtest. Du solltest nur bedenken, dass der Brief unter Umständen kontrolliert und gelesen werden kann. Dies insbesondere, wenn derjenige sich gerade in U-Haft befindet.

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Hallo,

da du schreibst, dass dein Arbeitgeber "nicht zahlt" gehe ich davon aus, dass bei Gericht ein Titel (Urteil, Vergleich) erwirkt worden ist, laut welchem der Arbeitgeber Geld an dich zahlen muss.

Wenn dies der Fall ist und keine Zahlung geleistet wird, kannst du die Zwangsvollstreckung einleiten.

Das kannst du alleine machen oder über einen Rechtsanwalt. Wenn du alleine vollstrecken möchtest, kannst du dich auch in den meisten Fällen an das zuständige Amtsgericht wenden, die helfen häufig bei der Ausfüllung der notwendigen Formulare.

Wichtig ist, dass du einen vollstreckbaren Titel hast. Also ein Urteil oder einen Vergleich, welcher der Gegenseite nachweislich zugestellt worden ist.

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Hallo,

zunächst wäre meine Frage, ob der Vermieter wirklich die Miete für den Stellplatz geltend macht oder ob ggfls. Nebenkosten für den Stellplatz (bspw. Wartungskosten/ Reinigungskosten etc.) geltend gemacht werden.

Wenn ersteres zutrifft, sprich deinen Vermieter an. Lass dir ein Mietkonto aushändigen, auf dem alle Zahlungsein-/ und ausgänge aufgelistet sind. Frag auch beim Jobcenter nach, welche Kosten die genau überwiesen haben.

Wenn letzteres der Fall ist, lass dir die Belege für diese Kosten aushändigen. Dann kannst du die überprüfen.

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Hallo,

hast du eine Kündigungsbestätigung von A1 vorliegen? Wenn ja, würde ich die in Kopie nochmals an das Unternehmen schicken und darauf hinweisen, dass der Vertrag gekündigt ist. Das gglfs. als Einschreiben für Beweiszwecke.

Und schau mal bei deinem neuen Vertrag in die Bedingungen. Bei manchen Verträgen schließt man, ohne es wirklich mitzubekommen, einen weiteren Vertrag ab. Vergleich auch mal die Vertrags-/ und oder Kundennummer.

Im Zweifel müsstest du zum Rechtsanwalt, der kann sich die Sache anschauen und ein Schreiben aufsetzen.

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Teilzeit - Urlaubregelung sowie Dienstplangestalltung?

Guten Tag,

ich habe bei meinen Teilzeitjob beim Bewerbungsgespräch folgende Themen angesprochen die mir so auch mündlich zugesichert wurden:

Samstagsarbeit jeden Samstag am ende des Monats bzw jeden Freitag frei da nicht verfügbar.

Die Urlaubsplanung wurde ende 2021 für 2022 bereits durch die Filialleitung geplant, der Dienstplan wird aber immer einen Monat zuvor erstellt sodass nun aufgefallen ist das von 2 von 3 Mitarbeitern an einen Tag überlappend Urlaub haben. Die Filialleitung hat mich nun gefragt ob ich diesen einen Tag (Samstags) spontan im nächsten Monat einspringen könnte - an dem Wochenende wäre ich aber im Kurzurlaub - da ich Freitags generell nicht arbeite und ich Samstags davon ausgegangen bin nicht arbeiten zu müssen habe ich mir natürlich auch keinen Urlaub dort genommen.

Nun besteht der Konflikt das ich Karten für ein Musical gebucht habe und quasi in einen Monat an dem Samstag arbeiten müsste.

Wie ist dies rechtlich nun zu beurteilen, laut Filialleitung muss ich mir solche langen Wochenenden - auch wenn ich nicht eingeteilt bin - als Urlaub beantragen da es ja auch spontan mal sein kann das jemand ausfällt und ich einspringen soll. Hier habe ich bereits hier im Forum gelesen das ein Dienstplan 30 Tage vorher erstellt werden muss. Die frage bezieht sich nun konkret auf die mündlich vereinbarten Regelungen und ob der Arbeitgeber mich nun ohne Probleme nächsten Monat einteilen kann. Schriftlich wurden diese Vereinbarung jedoch nicht festgehalten und es kam bereits mehrfach zu Konflikten weil ich spontan nicht zur Verfügung gestanden bin. (Vorlaufzeit <1 Tag)

Danke und Grüße

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Hallo,

also grundsätzlich gilt, was vereinbart worden ist.

Grundsätzlich gibt es keine Formvorschrift für Arbeitsverträge, allerdings müssen die wichtigsten Eckdaten (ich glaube spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn, bin mir aber unsicher) schriftlich festgehalten werden.

Wenn also vereinbart worden ist, dass du "nur" am letzten Samstag im Monat arbeitest, dann gilt das auch. Es ist hier vermutlich nur schwierig, diese Vereinbarung zu beweisen.

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber natürlich ein Direktionsrecht, kann also Ort und Zeit der Arbeit anpassen. Inwieweit eine Anpassung möglich ist, sollte im Arbeitsvertrag (auch mündlich möglich) geregelt worden sein.

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Hallo,

gehört die Grünfläche denn zu dem Grundstück des Vermieters?

Und: Ist die Fläche vermietet?

Schau mal in deinem Mietvertrag nach, ob du die Fläche benutzten darfst. Das kann z.b. in der Hausordnung stehen oder unter dem Punkt Mitbenutzung.

Wenn dir laut Mietvertrag eine Nutzung zusteht, kann der Vermieter die Nutzung nicht einfach untersagen.
Allerdings kann er dich und euch natürlich abmahnen etc. wenn die Lautstärke zu laut ist oder die Fläche nicht vereinbarungsgemäß genutzt wird.

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Hey,

eine Kündigung wegen Krankheit ist nur möglich, wenn eine sogenannte "negative Prognose" besteht, also eine Besserung der gesundheitlichen Situation in naher Zukunft sehr unwahrscheinlich ist.

Hierbei ist "nahe Zukunft" nicht definiert. Aber wenn du ein paar Monate krank sein solltest, sollte das kein Problem geben.
Wie gesagt, es kommt auf die gesundheitliche Prognose an.

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