Antwort
Hallo,
da du schreibst, dass dein Arbeitgeber "nicht zahlt" gehe ich davon aus, dass bei Gericht ein Titel (Urteil, Vergleich) erwirkt worden ist, laut welchem der Arbeitgeber Geld an dich zahlen muss.
Wenn dies der Fall ist und keine Zahlung geleistet wird, kannst du die Zwangsvollstreckung einleiten.
Das kannst du alleine machen oder über einen Rechtsanwalt. Wenn du alleine vollstrecken möchtest, kannst du dich auch in den meisten Fällen an das zuständige Amtsgericht wenden, die helfen häufig bei der Ausfüllung der notwendigen Formulare.
Wichtig ist, dass du einen vollstreckbaren Titel hast. Also ein Urteil oder einen Vergleich, welcher der Gegenseite nachweislich zugestellt worden ist.